Energieberatung
Für Neubauten ist der Energiepass nach der Energiesparverordnung (EnEV) Pflicht. Ebenfalls für bestehende Gebäude, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Letztlich ist der effiziente Energieverbrauch bei stark steigenden Energiepreisen in Ihrem eigenen Interesse.
Da wir berechtigt sind, Energiepässe auszustellen, können wir diese gesetzliche Forderung direkt für Sie erledigen. Auf dieser Basis können wir gleich als zugelassener Energieberater (BAFA) mittels einer Vor-Ort-Beratung Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und Ihnen eine komplette Energieberatung (NRW und gesamtes Bundesgebiet) bieten.
Bereits die Vor-Ort-Beratung kann staatlich gefördert werden (siehe Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums). Gleichzeitig achten wir darauf, ob für Ihre durchzuführenden Energiesparmaßnahmen staatliche Fördermittel abrufbar sind.